Vertrag und Geschäftsgrundlage im deutschen und italienischen Recht
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Ausgehend von den historischen Parallelen in der jüngeren Geschichte Deutschlands und Italiens behandelt Christian Reiter die Entwicklung des Vertragsrechts in beiden Ländern und insbesondere die Lehre von der Geschäftsgrundlage. Er beschreibt das vom jeweiligen historischen Kontext abhängige Rechtsverständnis im Liberalismus des 19. Jahrhunderts, im Nationalsozialismus und Faschismus und schließlich in der modernen Zeit sowie dessen Auswirkungen auf die Lehre vom Vertrag. Dabei zeigt sich ein steter Widerstreit zwischen subjektiv begründeten Ansichten, welche die Rechtfertigung des Vertrages allein im Parteiwillen sehen, und im Objektiven wurzelnden Gegenpositionen, die eine Vertragskontrolle aus überparteilichen Gründen befürworten. Die Auswirkungen der verschiedenen Positionen werden an der Entwicklung der Lehre von der Geschäftsgrundlage deutlich, die in Deutschland konzipiert, in Italien rezipiert, in Zusammenhang mit dem Rechtsinstitut der causa gebracht und teilweise kodifiziert wurde. An ihr lassen sich die jeweils vorherrschenden Ansichten der Zeit ablesen. Besondere Beachtung findet der Einfluß der verschiedenen Theorien zur Geschäftsgrundlage auf die praktischen Entscheidungen der aktuellen Rechtsprechung. Vor dem Hintergrund des Vergleiches mit der italienischen Rechtsordnung geht Christian Reiter dabei auch auf die nunmehr durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ins BGB eingeführte gesetzliche Regelung der Geschäftsgrundlage ein.
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