Verteidigung in Straßenverkehrssachen
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Nahezu ein Drittel aller Strafsachen entfallen auf Straßenverkehrsdelikte. Das Recht der Ordnungswidrigkeiten wird sogar fast vollständig vom Verkehrsrecht überwuchert.
Für junge Anwälte, aber auch Referendare bedeutet dies, dass sie zwangsläufig mit dieser Materie in Berührung kommen. Ohne solide praxisbezogene Kenntnisse in diesem Bereich ist aber eine aussichtsreiche Verteidigung ausgeschlossen.
Das Werk beinhaltet eine systematisch angelegte Einführung in die materiellen und formellen Besonderheiten der Verkehrsdelinquenz.
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