Versicherungsrecht in der Wirtschaftspraxis
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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2, 0, DIPLOMA Private Hochschulgesellschaft mbH, Veranstaltung: Versicherungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Ursprung der Versicherungen, die als solche bereits eine lange
Tradition vorweisen können, begann schon seinerzeit im alten
Babylon mit den ersten Haftpflichtversicherungen. Später im alten
Rom entwickelte sich die Versicherung als Gemeinschaftsidee in den
ärmeren Bevölkerungsschichten um beispielsweise aufwendige und
kostspielige Zeremonien bei etwaigen Todesfällen finanziell
bewältigen zu können. In Deutschland dagegen waren im
Frühmittelalter um 779 n.C. Versicherungen als solche von höchster
Stelle verboten, da es für etwaige Fälle von Bränden und
Schiffbrüchen die ersten Gilden gab die diesbezüglich Hilfe leisteten.
Im späten Mittelalter um anno 1400 tauchten dann in Italien die ersten
Versicherungsverträge auf, die sich auf das versichern von Risiken in
der Seefahrt bezogen.
In der Neuzeit wurde die Versicherung sodann als juristisches Produkt
etabliert. Folge davon war, dass nun ein echter Rechtsanspruch auf
Unterstützung und Gegenleistung existierte. Zu dieser Zeit und bis hin
in das 19. Jahrhundert beherrschten italienische, französische und
englische Versicherungsgesellschaften den Versicherungsmarkt auch
in Deutschland, was sich jedoch im Zuge der Privatisierung der
Versicherungswirtschaft sodann bis zum 20. Jahrhundert egalisierte.
Die vorliegende Seminararbeit setzt sich im Überblick mit dem
Versicherungsrecht hinsichtlich des Privatversicherungsrechts, des
Versicherungsaufsichtsrechts, Versicherungsunternehmensrecht und
weiter des Versicherungsvertragsrechts in der Wirtschaftspraxis des
21. Jahrhunderts auseinander. Sie verschafft einen Überblick
hinsichtlich der vielfältigen Existenz verschiedenster Versicherungen
in unterschiedlichsten Bereichen, ihr
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