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Versammlungsfreiheitsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (VersFG SH)

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Am 1.7.2015 trat das Versammlungsfreiheitsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (VersFG SH) in Kraft. Ausgangspunkt war die Föderalismusreform I mit der das Versammlungsrecht am 28.8.2006 aus der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes entlassen und den Ländern übertragen wurde. Das VersFG SH stellt eine deutliche Modernisierung und Liberalisierung der legislatorischen Vorgaben im Versammlungsgeschehen dar. Zugleich ist es klarer gefasst als alle bisher vorliegenden Gesetze bzw. Teilgesetze und kann gemeinsam mit dem Musterentwurf des Arbeitskreises Versammlungsrecht als Vorbild dienen. Mit diesem Kommentar geben die Autoren eine praxisgerechte und zugleich wissenschaftlich fundierte Hilfestellung zur Anwendung des VersFG SH. Dabei geht es ihnen insbesondere um eine verfassungskonforme Auslegung des spezifischen Grundrechtsgewährleistungs- und Gefahrenabwehrgesetzes unter Berücksichtigung der hohen Bedeutung der Versammlungsfreiheit für den demokratischen Rechtsstaat.
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