Verrohrte Fliessgewässer bei der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie
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Inga Krämer beschreibt einen speziellen Konflikt zwischen Gewässerschutz und landwirtschaftlicher Nutzung am Beispiel des Peene-Einzugsgebiets. Ganze Landstriche wurden über Jahrzehnte im Rahmen der "Landgewinnung" durch Verrohren ihrer Fließgewässer erheblich verändert. Bis zu 20 % der Fließgewässer sind auf diese Weise verschwunden.
Beim Lesen wird das Ausmaß an Landschaftsverlust bewusst. Plötzlich erkennt man "im Vorbeifahren" an den bisher nicht interpretierbaren Wartungsschächten, dass nahezu überall "Gewässer im Untergrund" vorhanden sind.
Inzwischen erreichen die Rohrleitungen zunehmend das Ende ihrer Lebensdauer - es steht die Entscheidung an, wie die Zukunft aussehen kann. Stückweise Teilreparatur ist keine Lösung.
Die Untersuchung belegt am Beispiel der Alternativszenarien Neuverrohrung, Offenlegen des Fließgewässers in Grabenform und Anlegen eines naturnahen Fließgewässers mit begleitender standorttypischer Auenvegetation, welche Optionen einschließlich der ökonomischen Konsequenzen bestehen.
Die klaren Ergebnisse dieser Arbeit beeindrucken. Die ökologisch nicht akzeptable Neuverrohrung ist auch unter ökonomischen Gesichtspunkten die ungünstigste Variante. Das Anlegen von grabenartigen Fließgewässern ist zwar die kostengünstigste Möglichkeit, angesichts der Gesamtkostengrößenordnung ist die Differenz zum naturnah angelegten Bach mit Aue allerdings gering. Zudem können mit der Bach-Variante die Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie erfüllt werden.
Die gewonnenen Erkenntnisse sind auf andere Gewässer und Regionen übertragbar. Sie können von Fachverwaltungen, Ländern und Kommunen für Investitions- und Betriebsentscheidungen nutzbringend verwendet werden.
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