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Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)

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Die Bemühungen der Allianz zur Gründung einer SE zeigen, dass gerade für grenzüberschreitend tätige Großunternehmen dieser Reform eine überlegenswerte Alternative bildet Die SE stellt ein Instrument dar, das Wirtschaftspotential bestehender Unternehmen zu bündeln, indem - grenzüberschreitende Unternehmenskonzentrationen und -kooperationen ohne rechtliche und steuerliche Hindernisse ermöglicht oder erleichtert werden - Kontroll- und Leitungsfunktion effektiver gestaltet werden - die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit erhöht wird. Die SE ermöglicht die Unabhängigkeit der Standortwahl von gesellschaftlichen Überlegungen und beseitigt damit Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche nationale Gesellschaftsrechte. Weitere Vorteile bietet die verhandelbare Arbeitnehmermitbestimmung sowie der imageprägende Zusatz SE in der Firmenbezeichnung. Die Schaffung der Rechtsgrundlagen für eine Europäische Aktiengesellschaft dauerte fast 35 Jahre von einem ersten Verordnungsvorschlag der Kommission bis zur Verabschiedung der VO (EG) Nr. 2157/2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft. Dieser Kommentar zur Europäischen Gesellschaft widmet sich insbesondere den gesellschaftsrechtlichen Aspekten dieser neuen Rechtsform mit ihren Bezügen zum deutschen Aktienrecht sowie zum internationalen Privatrecht. Dabei werden alle Materialien von den ersten Entwürfen bis zur verabschiedeten Verordnung sowie die Materialien zum deutschen Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft herangezogen. Ausgangspunkt der Kommentierung ist die Verordnung Nr. 2157/2001 über das Statut der europäischen Gesellschaft (SE). Soweit entsprechend dieser Verordnung nationale Ausführungsbestimmungen im SE-Ausführungsgesetz erlassen wurden, werden diese bei den entsprechenden Artikeln der Verordnung berücksichtigt. Ein ausführlicher Anhang zu Art. 43 SEVO stellt die in den §§ 21 - 49 SEAG enthaltenen Bestimmungen zum monistischen System dar. Hinweise zur Arbeitnehmerbeteiligung in der SE sowie zum Konzern- und zum Steuerrecht runden die Darstellung ab. Professor Dr. Günter Christian Schwarz ist durch mehrere Darstellungen zum europäischen Gesellschaftsrecht einschlägig ausgewiesen. Für Gesellschafter, Unternehmer, Notare, Rechtsanwälte sowie Universitäten.
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