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Verlustnutzung deutscher Grossunternehmen

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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, 0, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, 74 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Derzeit ist bundespolitisch wieder eine Diskussion über eine Unternehmensteuerreform für das Jahr 2008 in aller Munde. Auch wenn deren Eckpunkte zum heutigen Tag im Einzelnen noch nicht genau feststehen, so soll sie grundsätzlich eine rechtsformneutrale Besteuerung zum Ziel haben1. Betroffen wären somit auch die komplizierten Regelungen zur Verlustnutzung bei Personengesellschaften und Körperschaften. Aufgrund der Komplexität der Thematik der Verlustnutzung soll die folgende Arbeit die verschiedenen, derzeit gesetzlich zulässigen Arten der Verlustnutzung im deutschen Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuergesetz näher darstellen. Hierfür werden unter Gliederungspunkt 2 die Regelungen zur Geltendmachung von Verlusten im Einkommensteuerrecht betrachtet. Unter Gliederungspunkt 3 wird dann auf die Regelungen zur Verlustberücksichtigung im Körperschaftsteuerrecht eingegangen. Dabei wird v.a. die Vorschrift des § 8 Abs. 4 KStG untersucht, die verhindern soll dass ein systemwidriger Verlustübertrag durch Mantelgesellschaften möglich wird. In Gliederungspunkt 4 wird anschließend kurz die Möglichkeit des Verlustabzugs im Gewerbesteuergesetz betrachtet, bevor in Gliederungspunkt 5 auf den in der Praxis wichtigen Fall der Verlustberücksichtigung während eines Organschaftsverhältnisses im Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrecht eingegangen wird. Besonders erörtert werden dabei die Verluste vor Begründung des Organschaftsverhältnisses, da sich hierbei seit dem Erhebungszeitraum 2004 weitreichende Änderungen ergeben haben. In den Gliederungspunkten 6 und 7 soll neben den Grundsätzen der Besteuerung bei Personengesellschaften und Körperschaften zusammenfassend v.a. auf die Verlustnutzungsmöglichkeiten derer im Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerrecht näher eingegangen werden. Unter Gliederungspunkt 8 werden separat noch zusammenfassend die Möglichkeiten der Verlustnutzung im Gewerbesteuergesetz aufgezeigt. In Gliederungspunkt 9 wird kurz die Wahl der Unternehmensform unter der Prämisse der optimalen Verlustnutzung diskutiert werden. Abrunden soll die Arbeit unter Gliederungspunkt 10 ein zusammenfassendes Fazit sowie eine kurze Beurteilung der derzeitigen Rechtslage im Bereich der Verlustnutzung bei Unternehmen. 1 Vgl. Handelsblatt vom 04.05.2006, Nr. 086, S. 5, "Unternehmensteuerreform kommt pünktlich".
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