Verkehrspädagogik
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Quelle: Wikipedia. Seiten: 41. Kapitel: Fahrausbildung und Fahrerlaubnisprüfung, Verkehrserziehung, Verkehrskasper, Verkehrskadett, Verkehrsunterricht, Fußgängerdiplom, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrserzieher, Fahrsicherheitstraining, Karlsruher 12-Schritte-Programm, Fahrlehrer, Fahrschule, Mobilitätserziehung, Verkehrsquiz, L-Übungsfahrt, Polizeipuppenbühne, L17-Ausbildung, Fahrsicherheitszentrum, Kinderpolizei, Mobilitätskompetenz, Deutsche Verkehrswacht, Verkehrsgarten Rostock, Aufbauseminar für Fahranfänger, ADAC Fahrsicherheitszentrum Nordbayern, Der 7. Sinn, Fortbildungsseminar für Fahranfänger, Verkehrskompaß, Busschule, Besondere Ausbildungsfahrt, Verkehrsübungsplatz, Korrekturzug. Auszug: Die Fahrerlaubnisprüfung (Österreich: Führerscheinprüfung, Schweiz: Führerprüfung) weist die Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen nach. Sie setzt eine Fahrausbildung voraus und hat bei Bestehen die Zulassung zum Straßenverkehr zur Folge. Die theoretische und die praktische Prüfung wird durch einen Fahrprüfer abgenommen. In Deutschland und in vielen anderen Ländern ist zuvor der Besuch einer Fahrschule Pflicht. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis wird Fahreignung vorausgesetzt. Mit der Übergabe des Führerscheins durch den Prüfer am Tag der Fahrprüfung gilt die Fahrerlaubnis als erteilt. Wenn Tatsachen bekannt sind, die die Fahreignung in Frage stellen, wird vor der Erteilung der Fahrerlaubnis in Deutschland ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung gefordert. Der umgangssprachliche Begriff "Fahrprüfung" bezeichnet vor allem den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung. Chauffeursausbildung 1905. Ausbildung in der Chauffeursschule Aschaffenburg. Bayerischer FahrlehrerverbandAm 14. August 1893 fand die erste Fahrprüfung weltweit statt. Anlass dazu war eine Anordnung der Polizei in Paris. Die Prüfungen wurden damals vom Bergbauamt abgenommen, dem Inspektorat für Dampfmotoren. Den Dampfmotoren wurden alle Fahrzeuge mit selbstständigem Antrieb zugeordnet. Geprüft wurden die Fahrkenntnisse des Prüflings und sein Wissen über das Fahrzeug. Auch mussten kleinere Reparaturen ausgeführt werden. Das Mindestalter war 21 Jahre. Am 10. März 1899 wurde der Führerschein in ganz Frankreich eingeführt. Im deutschen Kaiserreich begann die Fahrerlaubnis-Ära im Jahr 1906, zunächst auf Länderebene. Im Jahr 1909 trat das Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen in Kraft. Ein Jahr später wurden die ersten Führerscheinklassen eingeführt. Angehörige regierender Fürstenhäuser waren jedoch von der Führerscheinpflicht ausgenommen. Als letztes Land in Europa führte Belgien am 1. August 1956 Fahrerlaubnisprüfungen ein. Bis dahin war keine
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