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Verkaufsverbote auf Online-Marktplätzen

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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich VWL - Sonstiges, Note: 2.3, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Veranstaltung: Competition Law and Policy : Advanced Topics, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Digitalisierung der Handelsprozesse sowie die grundlegende Vernetzung führen zu Innovationen und Verbesserung bestehender Abläufe und Produkte in den Geschäftsprozessen der heutigen Zeit. In gleichem Umfang wie der Internethandel an Bedeutung gewinnt, nehmen Online-Marktplätze wie Amazon oder Ebay innerhalb des Online-Handels stetig an Bedeutung zu. Sie bilden eine entscheidende Vertriebswegalternative zum stationären Geschäft und dem Online-Shop der Händler und stellen für den Endkunden eine bequeme Möglichkeit dar, sich über Produkte zu informieren, diese zu vergleichen und zu kaufen. Hersteller hingegen, insbesondere Markenhersteller sehen es ungerne, wenn Händler die Vertragsprodukte auf Internetplattformen, wie Amazon oder Ebay weiterverkaufen. Daher verbieten sie ihren Online-Händlern in den Vertriebsverträgen mit zunehmender Häufigkeit Markenartikel über offene Online-Marktplätze, etwa Plattformen wie Ebay oder Amazon auszustellen, um das Produktimage ihrer Markenware zu schützen. Eine solche bezweckte Wettbewerbsbeschränkung findet sich im Fall vom französischen Markenhersteller für Kosmetikprodukte Pierre Fabre vor, sowie den Sportartikelherstellern Adidas und Asics.
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Preis

20,90 CHF