Verhandelter Netzzugang
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Physische Netze sind traditionelle wettbewerbsrechtliche Ausnahmebereiche. Mittlerweile hat sich die Überzeugung durchgesetzt, dass der zugangsresistente Kern der natürlichen Monopole viel kleiner ist. § 19 IV Nr. 4 GWB gibt Dritten einen Anspruch auf Zugang zu diesem Kern.
Praktisch funktioniert diese Lösung bislang allerdings nicht. Das ist nicht verwunderlich. Die Netzbetreiber werden ja gezwungen, ihre eigenen Konkurrenten auf den nachgelagerten Märkten zu fördern. Umgekehrt können diese Konkurrenten am meisten Gewinn machen, wenn sie die Vorleistung mit staatlicher Hilfe zu billig erhalten. Der Staat muss diesen Konflikt bewältigen und sämtliche Details dieses Vertragsverhältnisses regeln.
Der Übergang zur ex ante Regulierung wäre die schlechteste Lösung. Beim verhandelten Netzzugang besteht wenigstens die Chance, dass sich die Parteien teilweise einigen. Erleichterung könnte die Einschaltung branchennaher Schiedsrichter verschaffen. Steuerungstechnisch ist auch die korporatistische Lösung elegant, zu der die Energieversorger gefunden haben. Sie ist allerdings mit erheblichen Kosten für Rechtsstaat und Demokratie verbunden. Der Band entwickelt Kriterien zum Vergleich der Lösungen und denkt die vorhandenen Ansätze fort.
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