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Vergaberecht

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Mit Sachverzeichnis und einer Einführung von Dr. Ute Jasper, Rechtsanwältin und Dr. Fridhelm Marx, Ministerialdirigent a.D. 23. Auflage 2020 Rechtsstand: 1. April 2020 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - 4. Teil, Vergabeverordnung - VgV, Sektorenverordnung - SektVO, Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit - VSVgV, Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV. Unterschwellenvergabeordnung - UVgO, Vergabe - und Vertragsverordnung für Bauleistungen- VOB Teil A und B, Wettbewerbsregistergesetz - WRegG sowie Vergabegesetze der Länder. Zur Neuauflage: In der 23. Auflage sind die mit den Delegierten Verordnungen (EU) 2019/1827, 2019/1828, 2019/1829 und 2019/1830 vom 30.10.2019 durch die EU-Kommission festgelegten Schwellenwerte für die nächsten zwei Jahre enthalten. Demnach beträgt der Schwellenwert für Bauaufträge derzeit EUR 5.350.000, für Liefer- und Dienstleistungsaufträge EUR 214.000, für Liefer- und Dienstleistungen im Sektorenbereich und im Bereich Verteidigung und Sicherheit EUR 428.000 und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden EUR 139.000. Für Konzessionsvergaben gilt ein Schwellenwert von EUR 5.350.000. Soziale und andere besondere Dienstleistungen nach Anhang XIV der VRL müssen unverändert ab einem Auftragsvolumen von EUR 750.000 europaweit ausgeschrieben werden. Die nächste Anpassung der Schwellenwerte wird die EU-Kommission 2021 vornehmen. Außerdem sind die landesvergaberechtlichen Änderungen Niedersachsens und Rheinland-Pfalz (HsNr. 21 NDS Änd. 19, 354 (iK 1.1.2020), HsNr. 23 RlPf Änd. 19, 333 (iK 4.12.2019)) enthalten.
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