Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit
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Ausnahmevorschriften in § 100c GWB, VSVgV, 3. Abschnitt der VOB/A: Mit der Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG für Vergaben in den Bereichen von Verteidigung und Sicherheit in nationales Recht gelten erstmals speziell für Beschaffungen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit eigene gesetzliche Regelungen. Auftraggeber und Auftragnehmer müssen sich auf diese neuen Vorgaben einstellen:
. Welche wirtschaftlichen und organisatorischen Besonderheiten gelten für diesen Beschaffungsbereich?
. Wie sehen diese gesetzlichen Regelungen im Einzelnen aus und was bedeuten sie für die Praxis?
. Wie wird sich das Beschaffungsverhalten der Auftraggeber ändern müssen, welche Möglichkeiten bedeuten diese für die anbietenden Unternehmen?
. Welche Chancen ergeben sich für beide Seiten, wo liegen die ökonomischen und juristischen Chancen, Risiken und Irrwege?
Fachleute von Auftraggeber- und Auftragnehmerseite, Juristen und Betriebswirte haben sich diesen Fragen gestellt und die Antworten für Sie durchdacht und praxisgerecht aufbereitet.
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