Verfassungsrechtlicher Standort der Prozesskostenhilfe im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Im deutschen Rechtssystem stellt sich die Frage, auf welchen verfassungsrechtlichen Prinzipien das Gebot einer möglichst weitgehenden Angleichung der Situation bemittelter und unbemittelter Parteien bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes beruht.
Im deutschen Rechtssystem ist für unbemittelte Personen das Rechtsinstitut der Beratungs- und Prozesskostenhilfe geschaffen worden, um einen Rechtszugang zur Rechtswahrnehmung und Rechtsverteidigung zu schaffen.
Die Beratungshilfe betrifft dabei die außergerichtliche und die Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe (im Familienrecht) die gerichtliche Rechtswahrnehmung. Die Beratungshilfe ist im Beratungshilfegesetz , die Prozesskostenhilfe in der ZPO geregelt.
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