Verfassungsrechtliche Voraussetzungen für Sonderabgaben und lenkende Steuern
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1, 9, Universität Bremen, Veranstaltung: Verwaltungsrecht, 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Sonderabgaben entwickelten aus den "Ausgleichsabgaben des
Wirtschaftsverwaltungsrechts" zum Ausgleich von Wettbewerbsverzerrungen
und als staatliche Marktordnungsmechanismen und wurden vom zweiten
Senat des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil zur
Berufsausbildungsabgabe1 erstmals als in sich geschlossener Abgabentyp
entworfen, der neben, Steuern, Gebühren und Beiträgen die vierte Säule im
System hoheitlicher Aufgaben bildet.
Aber auch die herkömmlichen Abgaben unterliegen einem Zwang, sich den
gewandelten Staatsaufgaben anzupassen, welche durch den Haushaltsplan
des Parlaments zum Ausdruck kommen und dadurch eine demokratische
Legitimation erfahren.2 Umso mehr bedürfen Sonderabgaben der
Rechtfertigung, da ihr Aufkommen nicht im allgemeinen Haushalt erfasst
wird, sondern in spezielle Fonds fließt.3
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