Verfassungsrechtliche Probleme von Sendezeiten für Dritte im Rahmen der dualen Rundfunkordnung
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Der Ausdruck Sendezeiten für Dritte bezeichnet die gesetzliche Verankerung von Sendezeiten für politische Parteien, Kirchen und die Bundesregierung bzw. Landesregierungen. Die Arbeit beschäftigt sich mit verfassungsrechtlichen Problemen, die sich daraus unter rundfunkrechtlichen Aspekten ergeben. Denn die Ausstrahlungspflicht von Sendungen, auf die die Rundfunkanstalten bzw. die privaten Rundfunksender keinen Einfluß haben, erweist sich schon als eine zentrale verfassungsrechtliche Konfliktlage. Speziell bei den politischen Parteien schließt daran das weitere Spannungsverhältnis zwischen dem Grundrecht auf freie Berichterstattung durch den Rundfunk und der Chancengleichheit der Parteien an, wenn es um die Frage der absolut gleichen oder abgestuft gleichen Verteilung der Wahlsendezeiten unter den in Betracht kommenden Parteien geht.
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