Verfassung und Binnenhaftung der Stiftung
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Die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung bedeutet die Geburt einer neuen, vom Stifter in jeder Hinsicht unabhängigen Rechtsperson. Für die Dauerhaftigkeit und Stabilität dieser Rechtsperson sorgt das Lebensgesetz der Stiftung, nämlich ihre Verfassung. Insbesondere die Binnenverfassung formt das Grundgerüst der Stiftung, die mit einer dauerhaften Lebenstüchtigkeit ausgestattet sein muss. Die Gewährleistung dieser Lebenstüchtigkeit der Stiftung wird durch die Möglichkeit der Binnenhaftung vervollständigt. Der Autor zeigt die wesentlichen auf dem Gebiet des Stiftungsrechts geführten Diskussionen über die Probleme hinsichtlich der Verfassung und der Binnenhaftung auf und entwickelt praxisgerechte Lösungsmöglichkeiten.
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