Verfassung des Freistaats Thüringen
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Mit zahlreichen Entscheidungen haben der Thüringer Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht das Verfassungsrecht fortentwickelt (Äußerungsbefugnissen von Regierungsmitgliedern, Gebietsreform, Bundesnotbremse II, Menschenwürde und geschlechtliche Identität, bzw. selbstbestimmtes Sterben, Urteil zum Thüringer Paritätsgesetz u.a.).
Die Neuauflage des HK-VerfThü
Pünktlich zum Verfassungsjubiläum erscheint der Kommentar von Brenner/Hinkel/Hopfe/Poppenhäger/von der Weiden (zuvor Linck/Baldus/Lindner/Poppenhäger/Ruffert) in 2. Auflage. Unzählige Bereiche gelebter Staatspraxis sind erstmalig kommentiert, etwa
Wahl des Ministerpräsidenten
Neuorganisation des Verfassungsschutzes
Recht auf Bildung, Einführung des inklusiven Unterrichts
Religiöse Symbole in der Schule
Schulpflicht und Pandemie
Paritätsgesetze, Neutralitätspflicht von Regierungsmitgliedern
gesetzlicher Richter, Abordnung von Richtern und Einsatz von Richtern auf Zeit
Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre im Kommunalwahlrecht
Unterschriftenquoren bei Kommunalwahlen in Pandemiezeiten
Rechte parlamentarischer Gruppen
Die besonderen Vorzüge:
Die hochaktuellen und praxisnahen Kommentierungen spiegeln die tiefgreifenden Veränderungen der parlamentarischen "Landschaft" wider, die von einer relativ größeren Zahl von Fraktionen, Parlamentarischen Gruppen sowie fraktions- und gruppenlosen Abgeordneten gestaltet wird
Die Rolle der Opposition in der speziellen Konstellation einer Minderheitsregierung wird besonders betrachtet
Sensible Themen, wie etwa die Ausgestaltung des Entschädigungsrechts für Funktionsträger oder der Umgang mit staatlichen Zuschüssen an Fraktionen und Parlamentarische Gruppen, werden umfassend erörtert
Die unterschiedlichen Einflüsse europarechtlicher Vorgaben auf die Parlamentsarbeit werden dargestellt und unter dem Gesichtspunkt der Parlamentsautonomie kritisch gewürdigt
Die Herausforderungen von Ausnahmesituationen, wie etwa Pandemielagen, für die Aufrechterhaltung parlamentarischer Arbeit finden in der Kommentierung angemessene Berücksichtigung
Höchste Expertise
Herausgeber und Autor:innen sind mit der spezifischen Thüringer Verfassungswirklichkeit bestens vertraut. Das Zusammenwirken von renommierten Expert:innen aus Wissenschaft, Richterschaft und Verwaltung bürgt für eine praxisnahe, wissenschaftlich fundierte und ausgewogene Rechtsauslegung.
Dr. Timo Arnold, Regierungsrat im Thüringer Finanzministerium | Prof. Dr. Manfred Aschke +, Vors. Richter am Thüringer OVG | Volker Bathe, Vizepräsident des Thüringer OVG | Prof. Dr. Hermann-Josef Blanke +, Universität Erfurt | Dr. Robert Böttner, LL.M., Universität Erfurt | Prof. Dr. Michael Brenner, Universität Jena | Dr. Sebastian Dette, Präsident des Thüringer Rechnungshofs a.D. | Bernd Th. Drößler, Ministerialrat in der Thüringer Staatskanzlei | Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Universität Jena | Prof. Dr. Frank Fechner, Technische Universität Ilmenau | Dr. Holger Fibich, Vors. Richter am Thüringer OLG | Prof. Dr. Rolf Gröschner, Universität Jena | Prof. Dr. Martina Haedrich, Universität Jena | Elke Heßelmann, Präsidentin des VG Weimar | Dr. Klaus Hinkel, Präsident des Thüringer OVG | Jörg Hopfe, Direktor beim Thüringer Landtag | Andreas Horsch, Ministerialdirigent im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales | Dr. Jonas Hyckel, Regierungsrat im Thüringer Landtag | Prof. Dr. Jürgen John, Universität Jena | Prof. Dr. Siegfried Jutzi, Ministerialdirigent im Justizministerium Rheinland-Pfalz a.D. | Jun.-Prof. Dr. Anika Klafki, Universität Jena | Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur., Universität Jena | Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger, Universität Jena | Dr. Iris Martin-Gehl, Mitglied des Thüringer Landtags | Prof. Dr. Karl-Ulrich Meyn, Universität Jena | Prof. Dr. Christoph Ohler, Universität Jena | Dr. Stefan Pilz, Referent im Thüringer Finanzministerium | Dr. Holger Poppenhäger, Präsident des Thüringer Landesamtes für Statistik | Dr. Thomas Poschmann, Ministerialdirigent im Thüringer Landtag | Petra Reiser-Uhlenbruch, Richterin am Amtsgericht Gotha | Dr. Klaus von der Weiden, Präsident Thüringer Verfassungsgerichtshof
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen