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Verfassung des Freistaates Bayern

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Die deutschen Bundesländer sind eigenständige Gliedstaaten der Bundesrepublik Deutschland. Sie besitzen eigene Staatsqualität, zu deren unabdingbaren Kernbestand die Verfassungshoheit und Verfassungsautonomie der Länder zählt. Diese steht den Ländern originär zu und ermöglicht ihnen, gegenüber dem Grundgesetz eigene Schwerpunkte zu setzen. Die Bayerische Verfassung ist Ausdruck dieser Eigenstaatlichkeit in besonderem Maße. Als Vollverfassung konzipiert, verleiht sie dem bayerischen Verfassungsleben eine besondere Eigenständigkeit, die sich auch in der umfangreichen Rechtsprechung der obersten Landesgerichte, insbesondere des VerfGH niederschlägt und das auch maßgeblich für die Tätigkeit der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung ist. Ziel der vorliegenden Kommentierung ist es daher, grundlegende Bestimmungen der Bayerischen Verfassung sowie dem Konzept des Kommunal- und Schulverlags entsprechend solche Verfassungsbestimmungen, die für die Tätigkeit der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung, insbesondere für diejenige von Kommunalverwaltungen und vergleichbaren Institutionen, von besonderer Bedeutung sind, praxisgerecht und wissenschaftlich fundiert zu erläutern. Die Kommentierung orientiert sich in erster Linie an der Rechtsprechung des VerfGH, daneben auch an der bislang vorhandenen Kommentarliteratur, der Rechtsprechung des BVerfG sowie anderer Landesverfassungsgerichte. Der Autor, Dr. jur. Dipl. sc. pol. Univ. Thomas Holzner, Akademischer Rat am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verfassungsgeschichte der Universität Bayreuth, ist somit mit der Bayerischen Verfassung bestens vertraut .
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen

Preis

245,00 CHF