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Vereine rechtssicher gründen und führen

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Vereine rechtssicher gründen und führen Es gibt sie in Deutschland so oft wie in keinem anderen Land der Welt: Vereine. Sie übernehmen mit ihrem ehrenamtlichen und unentgeltlichen Engagement wichtige gesellschaftliche Funktionen und Aufgaben. Gemeinnützige Vereine sind daher von der Zahlung von Steuern befreit. Unser Ratgeber "Vereine rechtssicher gründen und führen" leitet Sie rechtssicher durch die Beantragung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt und alle weiteren Phasen der Vereinsgründung und Arbeit in einem Verein. Was Sie bei der Gründung eines Vereins beachten müssen In allen Phasen der Entstehung oder Gründung eines Vereins gilt es, Regeln und Vorschriften zu beachten, damit die Rechtsform des Vereins auch sicher umgesetzt wird. Grundlage des Vereinslebens ist die ehrenamtliche Tätigkeit der Mitglieder und der Verantwortlichen. Dieses bürgerschaftliche Engagement leistet einen unschätzbaren Beitrag für das gesellschaftliche Leben. Für den Zweck Ihres Vereins können Sie das Statut der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragen. Wie dies geht, welche Stolperfallen auf Sie warten und wie Sie diese umgehen, lesen Sie in unserem Ratgeber "Vereine rechtssicher gründen und führen". Die Phasen der Vereinsgründung Wir begleiten Sie durch die Vielzahl an Fragestellungen einer Vereinsgründung und wissenswerten Basics rund um die Rechtsform eines Vereins. Dabei geht es insbesondere um: die einzelnen Phasen der Vereinsgründung, den Erwerb und das Ende der Mitgliedschaft im Verein, die Rechte und Pflichten der Mitglieder und deren Haftung, die Rechte der Mitgliederversammlung und deren Ablauf, den Vereinsvorstand, dem die Vertretung und Geschäftsführung des Vereins obliegt, die Haftung des Vereins und der Vereinsorgane, den Datenschutz im Verein sowie steuerliche Fragen hinsichtlich des ehrenamtlichen Engagements. Erwerb und das Ende der Mitgliedschaft Wie viele Mitglieder muss ein Verein haben, darf ich die Eigenschaften von Mitgliedern bestimmen und wie hoch darf ein Mitgliedsbeitrag sein? Auch wie Sie zu einem beschlussfähigen Gremium für die Gründung des Vereins (Gründungsmitglieder) kommen, wird anhand des Ratgebers geklärt. Wie muss die Satzung aussehen und was muss diese regeln? Gibt es allgemeine Hinweise, häufig gestellte Fragen? Checkliste Vereinsgründung Unser Ratgeber "Vereine rechtssicher gründen und führen" erklärt Ihnen wie viele Gründungsmitglieder für die Vereinsgründung erforderlich sind, wie eine Gründungsversammlung abläuft und was darin passieren muss was Sie bei der Wahl des Vorstands beachten müssen, wie die Eintragung und Anmeldung Ihres Vereins beim Vereinsregister/Registergericht abläuft.   Rechte und Pflichten der Mitglieder und deren Haftung Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Mitgliedschaft in einem Verein? Wer darf überhaupt Mitglied werden? Und kann die Vereinssatzung regeln, dass es verschiedene Arten von Mitgliedern gibt - die dann entsprechend verschiedene Rechte und Pflichten haben und vielleicht auch unterschiedlich hohe Mitgliedsbeiträge bezahlen? Wie hoch dürfen Mitgliedsbeiträge generell sein und wofür darf der Verein sie einsetzen? Auch bei der Beantwortung dieser Fragen hilft Ihnen der Ratgeber "Vereine rechtssicher gründen und führen"! Mitgliederversammlung: Ablauf, Rechte und Zweck Die erste Hürde, die es bei einer Mitgliederversammlung zu meistern gilt, ist die Einladung. Denn wer, wann und wie eingeladen wird - und von wem - ist genau geregelt. Werden die strengen Vorschriften zur Einladung zur Mitgliederversammlung nicht eingehalten, können die dort gefassten Beschlüsse angefochten werden. Das wird Ihnen nicht passieren! Der Ratgeber "Vereine rechtssicher gründen und führen" führt Sie sicher durch die Mitgliederversammlung und hilft Ihnen, alle Vorschriften einzuhalten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Mitgliederversammlung korrekt abläuft und beschlussfähig ist. Vereinsvorstand: Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten hat er? Neben der Mitgliederversammlung ist der Vorstand ein weiteres zwingendes Organ des Vereins. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand wird durch Bestellung in sein Amt berufen. Die Bestellung erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Nähere Bestimmungen über die Zusammensetzung, die Wahl, die Amtsdauer, die Aufgaben und Befugnisse des Vorstands werden in der Vereinssatzung geregelt.
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