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Vereinbarte Verbindlichkeit im administrativen Mehrebenensystem

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Aus systemtheoretischer Sicht besteht die allgemeine Funktion des administrativen Systems in der Herstellung von Verbindlichkeit im Handeln und Entscheiden – sowohl innerhalb des öffentlichen Sektors als auch in dessen gesellschaftlichem Umfeld. Wie diese Verbindlichkeit im komplexen administrativen Mehrebenensystem, also im föderalen System Deutschlands, erreicht werden kann, wurde im Rahmen eines zweijährigen DFG-Forschungsprojektes anhand eines Praxisbeispiels aus Hessen untersucht. Dort wurde die Durchführungsverantwortung von sozialen Hilfen (und dafür benötigte Ressourcen) von der Landesebene auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen. Diese Kommunalisierung im Sozialsektor erweist sich als ein überaus anspruchsvoller Prozess, der eine neue Ausrichtung lokalhorizontaler und vertikaler Kooperation erfordert. Neben den Logiken lokaler Pfadabhängigkeiten und Vernetzungsmuster sind auch Interessen und Einflussnahmen der Landesebene weiterhin zu berücksichtigen. Die Studie zeigt, wie es in diesem Prozess zur Herausbildung interpersonalen Vertrauens und zur Veränderung von cognitive maps bei den beteiligten Akteuren kommen kann. Der flächendeckende Implementierungsprozess konnte zwar erfolgreich auf den Weg gebracht werden, die Herstellung flächendeckender Verbindlichkeit erweist sich aber einmal mehr als ein Prozess, für den zumindest in den Fällen mit unzureichender Ausgangslage ein „langer Atem“ erforderlich ist.
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