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Verantwortungsschrift

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Unsre Verteidigung gegen die Anklage, atheistische Aufsätze teils verfaßt, teils herausgegeben zu haben, haben wir, die Herausgeber des philosophischen Journals und einesteils der Verf. eines der angeklagten Aufsätze, so unter uns geteilt, daß ich, der Endesunterschriebene, den Inhalt jener Aufsätze selbst vertrete und den Beweis führe, daß sie in keiner Rücksicht atheistisch genannt werden können, der zweite Herausgeber erzähle, mit welcher Sorgfalt wir als Herausgeber verfahren. Wir bitten um die Erlaubnis, daß jeder seinen übernommenen Teil der Verantwortung besonders vortrage. Der Inhalt gelte für beide, seinen Vortrag verantwortet jeder selbst. Es versteht sich nämlich von selbst, und es wäre eine Vergehung gegen die durchlauchtigsten Erhalter der Universität Jena, das Gegenteil vorauszusetzen es versteht sich von selbst, daß irgend jemand auf diese unsre Verantwortung Rücksicht nehmen werde und dieselbe für die Möglichkeit eines Urteilsspruchs erwarte: sosehr dies auch mit dem kursächs. Requisitionsschreiben im Widerspruch zu stehen scheint, in welchem über den begangenen Frevel und über die hohe Schuld kurz und gut abgesprochen und entschieden und hierüber kein Zweifel übriggelassen, keine entfernte Ahnung gezeigt wird, daß wir denn doch zu unsrer Verteidigung und zur Abwendung des harten Bescheides, womit die Sache anhebt, einiges dürften vorbringen können, nach welchem Schreiben von dem Befinden der Sache nur noch die Wahl unter den ernstlichen Bestrafungen abzuhängen scheint. Zum Glück dürfen wir zu unsrer Obrigkeit die durch deroselben ganz gerechte und aller Gewalttätigkeit abgeneigte Regierung bestätigte Zuversicht fassen, daß Sie durch das Gewicht einer so gewaltigen unter einem so ehrwürdigen und so wichtigen Namen vollzognen Anklage nicht zwei wehrlose Individuen werden erdrücken lassen, nachdem Sie selbst durch Abforderung einer Verantwortung unsern Gründen den Weg zu Ihren hohen Personen eröffnet haben. Wer schon entschlossen ist, fremde Gewalt schalten zu lassen, der würde des Armen, dessen Gründe er erst anzuhören verspricht, nur spotten.
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