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"Value-at-Risk" und "Expected Shortfall"

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Inhaltsangabe:Problemstellung: Die internationale und die deutsche Wirtschaft sind in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts von einigen schwerwiegenden Ereignissen getroffen worden. Spektakuläre Insolvenzfälle großer Unternehmen wie Barings, Metallgesellschaft und Daiwa sowie heftige Kapitalmarkteinbrüche, ausgelöst bspw. durch die Japankrise, die Russlandkrise und die Terroranschläge vom 11. September 2001, haben den Gesetzgeber in der jüngeren Vergangenheit dazu veranlasst, Präventivmaßnahmen zu treffen. Auf diese Weise sollen die Auswirkungen solcher Ereignisse und die durch sie entstehenden Schäden begrenzt werden. Die durch die Ereignisse bedingte Entwicklung an den Kapitalmärkten hat Anleger und Asset-Manager dazu veranlasst eine gewisse Risikosensibilität an den Tag zu legen. Im Zuge dieser Sensibilisierung wurde auch die Forderung nach einem verantwortlicheren Umgang seitens der Unternehmen mit dem Thema Risiko laut. Während der Bankensektor auf diesem Gebiet mit den Regelungen um Basel II bereits weitgehend gerüstet ist, sind deutsche Investmentgesellschaften bislang von einer ähnlich strengen Regulierung ausgenommen worden. Seit 2004 aber müssen sich nun auch deutsche KAGs darauf einstellen, dass ein neues Regelwerk, ähnlich den Regelungen um Basel II, bald ihr Tagesgeschäft bestimmen wird: das Investmentmodernisierungsgesetz (InvModG) i.V.m. der Derivateverordnung (DerivateV). Neben den Entwicklungen am Kapitalmarkt macht jedoch außerdem die mit dem InvModG einhergehende Liberalisierung der Investmentbranche eine gleichzeitige Regulierung des Sektors notwendig. Dabei stellt insbesondere der "risikokontrollierte Einsatz neuartiger Finanzinstrumente" für Fondsmanager eine Herausforderung dar. So können z.B. Derivate zukünftig nicht nur zur Absicherung einzelner Fondspositionen, sondern auch aktiv im Rahmen der Anlagepolitik eingesetzt werden. Die erhöhten Anforderungen die vom Gesetzgeber an das Risikomanagement einer KAG gestellt werden, wurden durch das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene InvModG verdinglicht. Eine besondere Rolle in der Konkretisierung dieser Ansprüche bildet dabei die zugehörige DerivateV vom 6. Februar 2004, die jedoch vorerst nur auf nach dem 1. Januar 2004 aufgelegte Fonds anzuwenden ist. Dabei dient die Regulierung neben dem Schutz des Unternehmens und seiner Mitarbeiter in erster Linie dem Anlegerschutz. Schließlich besteht das Hauptaufgabenfeld der Investmentgesellschaften in der treuhänderischen [...]
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177,00 CHF