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Urheberrechtliche Rahmenbedingungen für Bildersuchmaschinen de lege lata und de lege ferenda

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Bereiten Suchmaschinen Ergebnisse effektiv und nutzerfreundlich auf, so greifen sie dazu fast immer auf fremde Inhalte zurück, die zu weiten Teilen urheberrechtlich geschützt sind. Bei der Bildersuche sind Miniaturansichten, sogenannte Thumbnails, ein praktisches Werkzeug. Zwar räumt der Bundesgerichtshof in seiner aktuellen Rechtsprechung Suchmaschinen und deren Verlinkungen eine unverzichtbare Rolle zur sinnvollen Nutzung der Informationsfülle im Internet ein. Dennoch bleibt offen, ob und wie weit Suchmaschinen angesichts ihrer funktionalen Bedeutung für den Informationsfluss im Internet von der Rechtsordnung privilegiert sind. In seiner Auswertung zeigt Matthias Schaefer die urheberrechtlich berührten Schutzpositionen bei der Nutzung von Thumbnails auf und zieht die urheberrechtlichen Grenzen für Bildersuchmaschinen. Von besonderer Bedeutung ist die in Praxis und wissenschaftlicher Literatur heftig umstrittene Frage, ob und wie der Umstand rechtlich bewertet werden kann, dass ein Rechteinhaber seine Inhalte frei zugänglich in das Internet einstellt. Die hierbei vielfach ins Feld geführte pauschale Einwilligung in die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke unterzieht der Autor unter Berücksichtigung der jeweiligen ökonomischen und technischen Aspekte einer kritischen Überprüfung. Auf Grundlage einer immaterialgüterrechtlichen Interessenabwägung plädiert der Autor für die Aufnahme einer speziellen Schrankenregelung für Suchmaschinen. Europäische Vorgaben beachtend folgt diese der bestehenden Gesetzessystematik und orientiert sich an einer weitgehenden Harmonisierung der urheberrechtlichen Schutzsysteme.
Folgt in ca. 5 Arbeitstagen

Preis

35,90 CHF