Untersuchung zur Mediengewalt
BücherAngebote / Angebote:
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 20. Jahrhunderts / Gegenwart, Note: 1, 3, Europa-Universität Flensburg (ehem. Universität Flensburg) (Institut für Philosophie), Sprache: Deutsch, Abstract: ...Zunächst möchten wir Pro - und Contra Argumente, die für, wie auch gegen Gewalt durch die Medien sprechen, diskutieren.
Wir greifen hierbei zurück in die Antike, in der Aristoteles die Katharsisthese begründete. Die Inhalte dieser These werden wir auf historische, wie auch aktuelle Gültigkeit untersuchen.
Zunächst werden wir geeignete Definitionen darlegen, die den Kern des Titels treffen, wobei zu erwähnen ist, dass diese nicht allgemeingültig sind.
"Medien (engl. "media") spielen im alltäglichen Leben unserer Gesellschaft eine bedeutende Rolle und nehmen durch die Weiterentwicklung moderner Techniken immer weiter zu. Es wird zwischen alten und neuen Medien unterschieden."
Da Medien für Menschen eine soziale Bedeutung haben, gibt es ein Streben danach, Medien erzieherisch zu nutzen. Hierbei ist die Medienpädagogik gemeint. "Erforderlich hierbei sind empirische Sozialforschungen über die Wirkung von Medien, insbesondere im Prozess der Sozialisation."
Gewalt bedeutet "die Manifestation von Macht und/oder Herrschaft, mit der Folge und/oder dem Ziel der Schädigung von Einzelnen oder Gruppen von Menschen" .
Zieht man zur weiteren Begriffserklärung das Lexikon heran, so heißt es hier, dass Gewalt die Anwendung von physischen und/oder psychischen Zwang gegenüber Menschen ist. Ein interessanter Aspekt, der hier eingeführt wird, ist, dass man beim Begriff Gewalt zwei semantische Schwerpunkte unterscheidet. Der erste beschreibt, die gegen Recht und Sitten verstoßende Einwirkung auf Personen und wird vom lateinischen Begriff "violentia" abgeleitet. Im Gegensatz dazu steht der zweite Schwerpunkt, der besagt, dass Gewalt die Durchsetzung in Macht und Herrschaftsbeziehungen ist bzw. eine Tatsache, dass moderne Staatsverfassungen dem Staat ausschließlich die Befugnis zuweisen, auf eigenem Staatsgebiet physische Gewalt einzusetzen und deren Einsatz zuzulassen. Dies leitet sich von dem lateinischen Begriff "vis" ab.
Aristoteles definiert Gewalt als eine von außen kommende direkte physische Einwirkung auf Lebewesen, die gegen die Tendenz das Streben, das Wollen der Betroffenen gerichtet ist. Diese kann einen drohenden Charakter besitzen, die den Menschen dazu bringt, Handlungen zu vollziehen, die dieser unter normalen Umständen nicht ergreifen würde. Diese Umstände können eventuell auch durch mediale Reize vermittelt werden. Dieser Aspekt stellt den Kernpunkt der vorliegenden Arbeit dar.
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen