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Unternehmungsinteresse

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Innerhalb der Rechtswissenschaft und - in geringerem Masse - der Betriebswirtschaftslehre wird immer wieder versucht, das Unternehmensinteresse als oberste Handlungsmaxime der Unternehmungs organe materiell auszufüllen. Die dabei auftretenden gesellschafts- und mitbestimmungsrechtlichen Probleme werden anhand von fünf unterschiedlichen Ansätzen dargestellt und es wird für ein Unternehmungsinteresse als prozessuale Kategorie plädiert. Das Unternehmungsinteresse stellt das Resultat eines Prozesses dar, der die gesamte Unternehmung - Unternehmen und Betrieb - durchzieht und eng mit den Mitwirkungsrechten der Arbeitnehmer verbunden ist. Um dies zu verdeutlichen, werden die in der Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaftslehre uneinheitlich verwendeten Begriffe «Unternehmung», «Unternehmen» und «Betrieb» mit Hilfe einer historischen Analyse gegeneinander abgegrenzt und eine gemeinsame Begriffsverwendung vorgeschlagen. Für die Begründung des Unternehmungsinteresses als eine «gerechte» Norm werden die Normenbegründungsverfahren der Konstruktiven Philosophie und Wissenschaftstheorie in kurzer Form vorgestellt um damit die vorhandenen gesellschafts-, mitbestimmungs- und betriebsverfassungsrechtliche Regelungen kritisch auf die Möglichkeit der Bildung eines Unternehmungsinteresses zu untersuchen und Reformvorschläge zu unterbreiten.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen

Preis

92,00 CHF