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Unternehmung und Steuer

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einer Pflicht zur Verwendung branchenüblicher Kalkulationsmethoden in den Fällen, in de­ nen keine Lieferungen oder Leistungen gegenüber Fremden erbracht werden, die im OECD-Bericht betonte Tatsache, daß das Kostenrechnungsverfahren von Land zu Land und 2 von Unternehmen zu Unternehmen variiert '. Im Gegensatz zu den Federal Regulations, die eine subsidiäre Anwendung der Kostenzu­ schlagsmethode verlangen, geht der Entwurf von der Auffassung aus, daß es eine für alle Fall­ gruppen zutreffende Rangfolge der Methoden für die Festsetzung und Überprüfung von Ver­ rechnungspreisen nicht gibt. Die Preisermittlung hätte sich vielmehr an der Methode zu orien­ tieren, die den Verhältnissen am nächsten kommt, unter denen sich auf wirtschaftlich ver­ gleichbaren Märkten Fremdpreise bilden. In Zweifelsfällen ist dies die Methode, für die mög­ lichst zuverlässige preisrelevante Daten aus dem tatsächlichen Verhalten der beteiligten nahe­ 22 stehenden Unternehmen bei Fremdgeschäften zur Verfügung stehen . Zur Kostenzuschlagsmethode selbst nimmt der Entwurf keine über den OECD-Bericht hin­ ausgehende Präzisierung vor. An dem Regelungsentwurf wird generell kritisiert, daß er eben­ 23 sowenig auf den OECD-Bericht wie auf die EWG-Zollverordnung in systematischer Weise 24 eingeht . Insoweit ist nicht nur offen, inwieweit das im OECD-Bericht dargelegte Verfahren einer Anwendung der Kostenzuschlagsmethode dem nationalen Recht zugrundegelegt wer­ den soll.
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71,00 CHF