Unternehmensmitbestimmung in der kapitalistischen Kommanditgesellschaft auf Aktien
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Nach ihrer Zulassung durch den BGH im Jahre 1997 stellt die Kapitalgesellschaft & Co KGaA eine reizvolle Gestaltungsalternative für expansive, mittelständische Unternehmen dar. Hier existiert eine börsenfähige Rechtsform, die durch starke personengesellschaftliche Elemente eine optimale Gestaltung der Führungsstruktur und der Nachfolgesicherung ermöglicht. Fraglich ist angesichts der starken Privilegierung der KGaA im Mitbestimmungsrecht allerdings, ob diese Bevorzugung bei Verwendung einer Kapitalgesellschaft als Komplementär noch verdient ist. Diese Frage wird von der vorliegenden Arbeit untersucht und schließlich verneint. Sodann wird ein Vorschlag für die mitbestimmungsrechtliche Gestaltung der kapitalistisch verfaßten KGaA vor dem Hintergrund des geltenden Mitbestimmungs- und Gesellschaftsrechts unterbreitet.
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