Unternehmenshaftung für Menschenrechtsverletzungen
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Welche Voraussetzungen bedingen eine mögliche Haftung deutscher Muttergesellschaften für Menschenrechtsverletzungen durch ausländische Tochtergesellschaften oder Zulieferer? Menschenrechtsverletzungen offenbaren sich in verschiedenen Zusammenhängen wie unwürdigen Arbeitsbedingungen oder Kinder- und Sklavenarbeit. Im Mittelpunkt der vorliegenden Analyse steht das geltende deutsche Privatrecht, d.h. das Internationale Zivilverfahrens- und Privatrecht sowie das autonome Haftungsrecht. Da die Problematik kein exklusives Phänomen der deutschen Rechtsordnung darstellt, berücksichtigt Leonhard Hübner die Lösungen ausländischer Rechtsordnungen und macht sie für die Beurteilung des deutschen Rechtszustands fruchtbar. Unter erneuter Zuhilfenahme der Rechtsvergleichung unterbreitet er Regelungsvorschläge de lege ferenda.
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