Unternehmensbesteuerung durch Cash-flow-Steuer
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Die Kontroverse "einkommens- versus konsumorientierte Besteuerung" gilt als Klassiker der steuertheoretischen Diskussion. Derzeit ist diese Grundfrage weltweit zugunsten der Einkommensbesteuerung entschieden. Eine hypothetische Entscheidung für ein konsumorientiertes Steuersystem würde - zumal bei offenen Grenzen - eine Fülle neuer und weitgehend noch unbeantworteter Fragestellungen aufwerfen.
Für eine konsumorientierte Besteuerung auf Ebene des konsumierenden Steuerpflichtigen stehen mit der vollständigen Cash-flow-Steuer, der unvollständigen Cashflow-Steuer in Form einer R-base-Cash-flow-Steuer und der zinskorrigierten Einkommensteuer grundsätzlich drei Konzepte zur Verfügung. Im rein nationalen Fall sprechen viele Argumente - trotz der Radikalität des Reformschritts - für die vollständige Cash-flow-Steuer als vorziehenswürdige Alternative.
Bei grenzüberschreitenden Investitionen ist der Harmoniefall und der Kollisionsfall zu unterscheiden. Im Harmoniefall bilateraler Cash-flow-Besteuerung weisen die betrachteten Länder ein gleiches Cash-flow-Steuer-System auf. Trotz nicht zu unterschätzender administrativer Probleme, können konsistente Regelungen zu Anknüpfungspunkt und Umfang der Steuerpflicht sowie zur Ausgestaltung der Maßnahmen gegen eine internationale Doppelbesteuerung entwickelt werden.
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