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Unter Kriegsrecht

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Militärisch blieb die Schweiz zwar von den zerstörerischen Auswirkungen des Ersten Weltkriegs verschont. Die zunehmend intensivere Kriegführung wirkte sich aber stark auf den neutralen Kleinstaat aus. Dessen Exekutivorgane wurden mehr gestärkt als in manchen kriegführenden Ländern, sodass von einer Implosion des Verfassungsrechts gesprochen werden muss. In diesem staatlichen Ausnahmezustand, dem sogenannten Vollmachtenregime, spielte die Militärjustiz eine zentrale Rolle. Untersucht wird die Militärjustiz in einem demokratischen Rechtsstaat, der stark eingeschränkt war. Der Bundesrat übertrug die Ahndung von Vergehen gegen die meisten seiner Notrechtsbeschlüsse zwischen 1914 und 1920 der Militärgerichtsbarkeit, wodurch diese in Bezug auf ein ganzes Spektrum von Delikten auch für die Zivilbevölkerung zuständig wurde. Die Militärjustiz wurde damit zur Basis einer neuen Rechtsordnung, die keineswegs statisch blieb, sondern eine Entwicklung nahm, die tief in die zivile Gesellschaft hineinreichte. Sie wirkte nicht nur als Zentralinstanz zur Festigung und Förderung der Disziplin in einer durch Drill und Schikanen strapazierten Truppe. Vielmehr war sie auch Mittel und Ursache für Skandalisierungsdynamiken im öffentlichen Raum sowie Kristallisationspunkt für sozialen Protest und diente im Gegenzug als Instrument der Einschüchterung und Zurückdrängung der Arbeiterbewegung. Der Autor zeigt, gestützt auf eine reiche Quellenbasis, dass es bei den damit verbundenen Auseinandersetzungen um weit mehr ging als nur um den Modus Operandi einer Sondergerichtsbarkeit.
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