Ungebundenheit, Fraktionsdisziplin und -zwang im Bundestag als komplexes Entscheidungsproblem
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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Politik - Methoden, Forschung, Note: 1, 0, Universität Bremen (Komplexes Entscheiden (Professional Public Decision Making)), Veranstaltung: Politisches Entscheiden, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie gestaltet sich der vorherrschende Normenkonflikt der Abgeordneten im Bundestag zwischen Ungebundenheit und Fraktionsdisziplin und ist dieser zulässig?
Die Abgeordneten des Bundestages stellen die Basis des deutschen politischen Systems dar. Sie haben qua ihres Mandats die Pflicht, sich als Repräsentanten der gesamten deutschen Bevölkerung zu sehen und sind laut dem deutschen Grundgesetz weisungsungebunden, d.h. sie sollen alleine aufgrund ihrer persönlichen Überzeugung handeln. Dies schließt eine Einflussnahme von außen, also etwa durch ihre Partei oder andere Abgeordnete, theoretisch aus. Die politische Praxis im Bundestag sieht, wie der Auszug aus dem aktuellen Koalitionsvertrag zeigt, anders aus: Die Abgeordneten, die der Regierungskoalition angehören, sind zur Fraktionsdisziplin angehalten, d.h. sie sollen sich in Abstimmungen an die festgelegte Koalitionsmeinung halten. Dass die eigene Meinung faktisch immer im Kontext des Individuums und nicht losgelöst von der Realität gebildet wird, ist dabei im Rahmen dieser Arbeit nicht relevant.
In dieser Arbeit soll das Spannungsfeld zwischen Grundgesetz und Fraktionsdisziplin genauer untersucht werden. Hierbei werden zuerst die grundsätzlichen Begriffe geklärt: Die Fraktion und der Abgeordnete werden vorgestellt, wobei insbesondere deren Situierung und ihr Verhältnis zueinander dargelegt werden sollen. Anschließend wird die Weisungsungebundenheit nach Art. 38 GG kritisch untersucht. Danach wird die Fraktionsdisziplin vorgestellt. Bei beiden Themenschwerpunkten soll zum einen deren politische Funktion, zum anderen aber auch deren rechtliche Aspekte herausgearbeitet werden.
Zuerst wird eine Begriffsanalyse zur Fraktionsdisziplin bzw. zum Fraktionszwang durchgeführt, anschließend soll die genaue Funktionsweise erklärt werden. Daraufhin wird der politische Nutzen der Fraktionsdisziplin beleuchtet. Dann wird auf die möglichen Mittel zur Durchsetzung ebendieser eingegangen, um sie letzten Endes aus rechtlicher Sicht zu beurteilen.
Nachdem das gesamte Problemfeld dann ausführlich dargestellt ist, wird der Normenkonflikt zwischen Fraktionsdisziplin und Weisungsungebundenheit behandelt: An welchen Stellen kollidieren beide Konzepte, und wo sind demokratische und rechtliche Probleme?
Letzten Endes soll die Zulässigkeit dieses Normenkonflikts untersucht werden. Gibt es unvereinbare Widersprüche? Gibt es Lösungsansätze für die aufgezeigten Probleme?
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