Unfallflucht (§ 142 StGB) und das unvorsätzliche Sich-Entfernen vom Unfallort
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Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 Strafgesetzbuch - umgangssprachlich "Unfallflucht" genannt - ist ein besonders praxis- und studiumsrelevanter Straftatbestand. Über viele Jahrzehnte hinweg erfuhr die Norm vor allem durch die Gerichte eine Ausprägung, die die Strafbarkeit erheblich ausdehnte. Diese Entwicklung gipfelte in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2007, mit der sich eine rund 50 Jahre andauernde Rechtsprechungspraxis als verfassungswidrig erwies.§ 142 Strafgesetzbuch wird in diesem Buch tief gehend erläutert. Den Schwerpunkt der Darstellung bildet dabei die Behandlung der Fallgruppe des unvorsätzlichen unerlaubten Sich-Entfernens vom Unfallort. Gemeint sind die Fälle, in denen sich der "Täter" vom Unfallort entfernt und dabei - warum auch immer - gar nicht weiß, dass er Beteiligter eines Unfalls ist.Das vorliegende Buch richtet sich sowohl an Studierende der Universitäten und polizeilich geprägten Fachhochschulen als auch an Rechtsreferendare und die Praxis.
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