Und du willst wirklich Lehrer werden, Grundschullehrer?
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Sollten die Kinder in der Schule Entertainment erwarten können?"
Das ist eine der Fragen, die Ina Brockmann in ihrem Buch stellt.
Ein Buch, in dem die Autorin über die Bedeutung des Unterrichts und die damit verbundenen Implikationen nachdenkt. Implikationen, mit denen es nicht immer leicht ist, sich auseinanderzusetzen.
"Ich bin Grundschullehrerin. Mein Sohn ist Grundschullehrer. Meine Schwiegertochter unterrichtet ebenfalls in der Grundschule. Für meinen Sohn und seine Frau kommt dieses Buch zu spät. Vielleicht kann es meinem Enkelkind zur fraglichen Zeit der Berufswahl eine Entscheidungshilfe in die eine oder andere Richtung sein. Ich denke aber eher nicht." Mit Ironie begegnet sie den täglichen Konflikten, mit denen ein Lehrer zu kämpfen hat, insbesondere mit der Einstellung einiger Eltern:
"Dazu fallen mir dann zwei Dinge ein. Erstens: In der Schule wird zumeist die gezeigte Leistung beurteilt und nicht das vermeintliche Potential, das in einem Schüler schlummert. Schon die Bibel berichtet von dem Umgang mit Talenten, die man einerseits verdoppeln, andererseits aber auch vergraben kann. Und zweitens: Das Beratungsangebot versteht sich als einseitiges. Der Lehrer oder die Lehrerin beraten die Eltern im Hinblick auf die Empfehlung, nicht andersherum. Die Schule berät, die Eltern entscheiden. Und nicht: Die Eltern entscheiden, wie die Schule zu beraten hat."
Oder wenn "...einen temperamentvollen, südländischen Vater eines Viertklässlers, den sie über den gesamten Zeitraum der Grundschuldauer nicht einmal gesehen haben und der sich dann in seinem Muskelshirt vor Ihnen aufbaut, um Ihnen die Gymnasialempfehlung abzuringen. Das ist nicht immer lustig."
Überlegungen zu Rechten und Pflichten des Grundschullehrers werden hier mit Leichtigkeit und Spaß erzählt.
"Die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist ein hohes Gut. Sie ist noch vor der Gleichberechtigung von Mann und Frau oder der Religionsfreiheit im Grundgesetz verankert. Und das beste Beste daran: Sie gilt für alle Bundesbürger. Für alle? Nein. Wenn die Mehrzahl des Kollegiums beschließt, dass man während der Aufsichten eine Warnweste zu tragen hat, dann ist auch der Einzelne an den Beschluss gebunden. Die einzige Ausnahme in unserem Kollegium bildet der männliche Kollege, dessen XL-Umfang bei der Anschaffung der MWesten nicht berücksichtigt wurde, und der sie deshalb locker über den Arm legen darf. Da war ich glatt ein wenig neidisch."
Vorbildliches Verhalten - nicht Vorbilder, das muss man an dieser Stelle deutlich differenzieren!
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen