Umweltschutz und Wettbewerb als Wertwiderspruch im deregulierten deutschen und europäischen Elektrizitätsmarkt
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Ziel der Untersuchung ist es, 4 Jahre nach Verabschiedung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie und 2 Jahre nach Inkrafttreten des EnWG nachzuweisen, dass sowohl der europäische wie auch der nationale Gesetzgeber einen Vorrang- und Wertkonflikt zwischen den Zielen «Umweltschutz» und «Wettbewerb» in der Elektrizitätsversorgung zwar gesehen aber nicht gelöst haben. Beide, der nationale und der europäische Gesetzgeber sind insoweit ihren selbst formulierten Ansprüchen an eine moderne Gesetzgebung nicht gerecht geworden. Dies führt dazu, dass sich bereits jetzt Konflikte in der Verwaltungs- und Rechtspraxis zwischen den widerstreitenden Zielen der Energieversorgung zeigen. Größtes Problem ist dabei - nach Auffassung des Verfassers - die erhebliche Rechtsunsicherheit im Rahmen von Durchleitungsbegehren, die gerade in einem Wirtschaftsbereich mit hohem Kapitalbedarf und langfristigen Investitionsentscheidungen als kontraproduktiv eingeschätzt werden muss.
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