Umweltgerechtigkeit
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Im Zentrum umweltpolitischer Diskussionen steht üblicherweise die Frage, wie eine übermäßige Belastung von Umweltgütern zu vermeiden ist. Dagegen hat sich in den letzten drei Jahrzehnten vor allen Dingen in den USA die politische und wissenschaftliche Debatte unter dem Begriff environmental justice mehr und mehr den distributiven Aspekten von Umweltpolitik und -recht zugewandt. Umweltschutz wird dabei aus dem Blickwinkel einer gerechteren Verteilung unvermeidbarer Umweltbelastungen in der Bevölkerung betrachtet. Dabei geht es auch maßgeblich um die soziale Dimension einer Umweltverteilungsgerechtigkeit.
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frage der gerechten Verteilung von Umweltgütern und -lasten bisher kaum Gegenstand gesellschaftlicher, politischer und wissenschaftlicher Diskussion gewesen. Das Problem stellt sich hier aufgrund der fehlenden rassischen Diskriminierung auch nicht in einer vergleichbaren Weise wie in den USA. Auch in Deutschland sind jedoch soziale und räumliche Disparitäten bei der Verteilung von Umweltlasten festzustellen. Der Verfasser widmet sich deshalb der Untersuchung von räumlichen und sozialen Verteilungswirkungen von Umweltpolitik und Umweltrecht in Deutschland.
Ausgehend von der Entwicklung in den USA, analysiert der Autor schwerpunktmäßig die rechtlichen, insbesondere die fachplanungsrechtlichen Strukturen für die Standortauswahl umweltbelastender Anlagen dahingehend, inwieweit sie zu einer ungerechten räumlichen Verteilung von Umweltbelastungen beitragen bzw. die Berücksichtigung gerechtigkeitsrelevanter Aspekte im Grundsatz ermöglichen. Von besonderer Aktualität sind dabei Verteilungsfragen im Treibhausgasemissionshandel und dem geplanten atomaren Endlager in Deutschland.
Das in Deutschland abgestufte und ausdifferenzierte System räumlicher Planung ermöglicht im Prinzip bereits jetzt, den Aspekt der Umweltgerechtigkeit weitgehend zu berücksichtigen. Allerdings werden Verteilungsgesichtspunkten von Umweltnutzen und Umweltlasten nach geltender Rechtslage gegenüber anderen öffentlichen und privaten Belangen bislang keine übergeordnete Bedeutung beigemessen. Zudem ist die Tendenz zu kritisieren, vorbelastete Gebiete als weniger schutzwürdig einzustufen. Neuralgischer Punkt jeder Verteilung, auch der Verteilung von Umweltgütern, bleibt die Auswahl eines materiellen Verteilungskriteriums. Auch dem Verfahren kommt für die Umweltgerechtigkeit eine herausgehobene Stellung zu.
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