Umstellung des Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik
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Bereits seit Ende der 90er-Jahre steht der Umstieg von der Kameralistik auf ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen im Zentrum der Bestrebungen zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen. Ausgangspunkt für die Ablösung der traditionellen Kameralistik in der kommunalen Verwaltung war der Beschluss der Innenministerkonferenz vom 11. Juni 1999 über die "Konzeption zur Reform des kommunalen Haushaltsrechts".In allen Bundesländern soll laut Beschluss der Innenministerkonferenz vom 21. November 2003 bis spätestens 2011 die Umstellung auf die Doppik abgeschlossen sein.Bisher ist in Sachsen die Umstellung der öffentlichen Verwaltung von der Kameralistik auf die Doppik nur sehr wenig vorangeschritten. Lediglich Radebeul und Dresden befinden sich bereits im Umstellungsprozess und spielen somit die Vorreiterrolle auf diesem Gebiet in Sachsen. Sachsen liegt in der Bundesrepublik in der Umstellung auf die Doppik damit weit hinten. Die ersten Entwürfe zu Bewertungsfragen sind in Sachsen erst am 15. Juli 2006 vom Staatsministerium des Innern (SMI) veröffentlicht worden und liegen den Kommunen zur Information vor. Ziel dieser Diplomarbeit ist es, einen Leitfaden zur Umstellung des Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik auf Grundlage der Regelungsentwürfe aus Nordrhein-Westfalen für die sächsischen Kommunen zu entwickeln. Dabei wird das Konzept nicht direkt an einer Kommune entwickelt, da aufgrund eventueller Besonderheiten einer Kommune das Gesamtkonzept nicht mehr auf andere Kommunen anwendbar wäre. Es soll ein einheitliches Grundkonzept erarbeitet werden, welches als Grundlage für jede Kommune in Sachsen anwendbar sein soll.Da bereits viele Konzepte, wie z. B. die Regelungsentwürfe aus Nordrhein-Westfalen, vorhanden sind, soll diese Arbeit die umfangreichen bereits vorhandenen Informationen auf ein anwenderfreundliches Maß verdichten. Daraus resultiert auch das Ziel, die Kommunen - die sich bisher noch nicht weiter mit der Umstellung auf die Doppik auseinandergesetzt haben - mit einem verdichteten Leitfaden für die Umstellung zu sensibilisieren und dabei mit den wesentlichen Grundinformationen zu versorgen.Im empirischen Teil der Arbeit wird im Vorfeld ermittelt, ob und in welchem Umfang der Umstellungsprozess in den Kommunen in Sachsen bereits begonnen hat. Mit dieser Untersuchung soll festgestellt werden, wie weit sich die sächsischen Kommunen bereits im Transformationsprozess befinden und ob die Kommunen den Prozess vorwiegend durch interne oder vorwiegend durch externe Mitarbeiter bewältigen bzw. bewältigen werden. Die empirische Untersuchung wird auf Grundlage einer telefonischen Umfrage unter sächsischen Gemeinden durchgeführt. Die Ergebnisse der empirischen Untersuchung werden dann bei der Erarbeitung des Leitfadens zur Umstellung auf die Doppik in verschiedenen Bereichen mit einfließen.Für die kleineren Kommunen gilt der erarbeitete Leitfaden gleichermaßen. Es ist aber zu berücksichtigen, dass in einer kleineren Kommune die detaillierte Ausgestaltung des Projektes stärker personenabhängig ist. Gleichzeitig werden in einer kleineren Kommune weniger Regeln und Formalismen notwendig sein, um die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit sicherzustellen. Außerdem wird die Notwendigkeit zu einem umfangreichen Projektmanagement hier als weniger bedeutsam eingeschätzt.Gleiches gilt für den fachinhaltlichen, also betriebswirtschaftlichen Detaillierungsgrad. Kleine Kommunen haben die Möglichkeit, wesentliche Schritte der Umsetzung mit allen Beschäftigten gemeinsam und gleichzeitig zu gehen. Diese Tatsache ist für die kleinen Kommunen eine gute Gelegenheit, die Einführung des Neuen Haushalts- und Rechnungswesens zügig zu bewältigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass der erarbeitete Leitfaden aufgrund des begrenzten Umfangs dieser Arbeit zwar keinen Anspruch auf Vollständigkeit, aber auf Wesentlichkeit hat.
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