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Überwachungspflicht, Informationsrecht und Gesamtschuldnerische Haftung des Aufsichtsrates nach dem Aktiengesetz 1965

Angebote / Angebote:

Um seiner, an der Vorstandstätigkeit orientierten Überwachungspflicht nachkommen zu können, benötigt der AR Informationen. Obwohl nur als Gremium Empfänger dieser Informationen, haften die einzelnen AR-Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Überwachung und die Wahrnehmung des Informationsrechts. An der inhaltlichen Präzisierung des Informationsrechtes wie seiner Institutionalisierung orientieren sich Pflichten- und Haftungsumfang des einzelnen AR-Mitgliedes.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen

Preis

52,90 CHF