Tel: 061 261 57 67
Warenkorb
Ihr Warenkorb ist leer.
Gesamt
0,00 CHF
  • Start
  • Bücher
  • Überblick über Regelungen zur Tätigkeit der Arbeitnehmer

Überblick über Regelungen zur Tätigkeit der Arbeitnehmer

Angebote / Angebote:

Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Recht, Fachhochschule Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Arbeitsvertrag kommt grundsätzlich nach denselben Regeln wie ein Kauf- oder Mietvertrag zustande: Beide Parteien müssen gem. §§ 145 ff. BGB über seinen Inhalt einig sein. 1 Das Arbeitsangebot kommt vom Arbeitgeber, dass der Bewerber ablehnen oder annehmen kann. Für den Arbeitsvertrag ist keine Schriftform vorge- schrieben. 2 Nach vereinbartem Beginn des Arbeitsverhältnisses ist der Ar- beitgeber verpflichtet, nach § 2 NachwG, die Vertragsbedingungen schriftlich zu bestätigen. Der eigentliche Zweck des typischen Arbeitsverhältnisses liegt in dem Aus- tausch der Arbeitsleitung gegen die Arbeitsvergütung (§611 I BGB), die ge- mäß § 613 S.1 BGB persönlich zu erfüllende Arbeitspflicht und die Vergü- tungspflicht sind im Rahmen eines (Dauer-) Schuldverhältnisses in Gestalt eines gegenseitigen Vertrages (§§ 320 ff. BGB) miteinander verknüpft. 3 Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist seine Arbeitsleistung. Hierbei ist je- doch zu beachten, dass der Arbeitnehmer nicht den Erfolg seiner Tätigkeit schuldet, sondern nur das Bemühen. Bsp.: Die angestellte Klavierlehrerin einer Musikschule ist durch ihren Ar- beitsvertrag verpflichtet zu unterrichten. Sie schuldet eine Tätigkeit. Dass die Schüler das Klavier spielen danach tatsächlich beherrschen, wäre dagegen ein konkreter Erfolg. 4 Der Arbeitnehmer erfüllt seine Arbeitsleistung, wenn er die richtige geschul- dete Tätigkeit am richtigen Ort und zur richtigen Zeit erbringt. Somit ist der Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag nach § 611 BGB als Schuldner anzusehen. Des Weiteren ist die Arbeitspflicht höchstpersönlich nach § 613 S.1 BGB.
Folgt in ca. 5 Arbeitstagen

Preis

13,90 CHF

Artikel, die Sie kürzlich angesehen haben