Über die EU-Charta der Grundrechte
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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2, 3, Hochschule Fulda, Veranstaltung: Europäische Integration, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit analysiert kritisch die EU-Charta der Grundrechte und stellt in diesem Zusammenhang verschiedene Organe der EU vor.Menschenrechte sind selbst im heutigen einundzwanzigsten Jahrhundert nicht selbstverständlich. Man muss hier nur die Zwangsheirat von Minderjährigen oder auch die Kinderarbeit in Textilfabriken ansprechen. Viele Länder missachten die Menschenrechte noch heute, es fehlt immer noch eine weltweite Akzeptanz dieser Rechte, die seit mehr als 60 Jahren erklärt wurden und allen Menschen zusteht, egal welcher Herkunft, welches Geschlecht, welche Religion, welche gesellschaftliche oder staatliche Stellung oder welches Alter. Aus diesem Grund sollte man sicherstellen, dass diese Würde des Menschen durch staatliche Eingriffe sowie Jedermann geachtet werden sollte. Es ist notwendig Menschenrechte als "Grundrechte" in nationale Verfassungen, aber auch internationale Abkommen zu verankern, sodass sie geschützt und einklagbar sind. So ist es auch mit der Europäischen Union und den Unionsbürgern. Durch die EG-Verordnungen, die unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat verbindlich sind, und die EG-Richtlinien, die der Umsetzung in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten bedürfen, wurden Hoheitsrechte ausgeübt, welche jedoch bis zum Ende der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts nur dem Staat vorbehalten waren. Da die Unionsbürger immer mehr durch den Europäischen Rat beeinflusst wurden, war ein grundrechtlicher Schutz innerhalb dieser Union letztendlich unverzichtbar.
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