Tunnelfibel
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Das ADR 2017 enthält in den Kapiteln 1.9 und 8.6 der Anlagen A und B Vorschriften für die Durchfahrt von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern durch Tunnel.
Fahrzeugführer und Einsatzleiter finden somit in allen ADR-Vertragsstaaten Tunnel vor, die nach den ADR-Vorschriften, d.h. mit "A, B, C, D oder E", gekennzeichnet sind, und damit nur entsprechend dem für das einzelne gefährliche Gut zutreffenden Tunnelbeschränkungscode befahren werden dürfen.
Die Tunnelfibel bietet allen Verantwortlichen einen schnellen und kompakten Überblick über die wesentlichen Vorschriften des ADR für das Befahren von Tunneln und Auszüge aus der EU-Richtlinie 2004/54, der StVO und dem Wiener Übereinkommen für Straßenverkehrszeichen.
Das Kernstück dieser Broschüre ist ein umfangreicher Tabellenteil, aus dem Sie für alle UN-Nummern die Tunnelbeschränkungscodes und die sich daraus ergebenden verbotenen und erlaubten Tunnelkategorien sofort entnehmen können.
Ein aktuelles, zeitsparendes Nachschlagewerk für die tägliche Praxis!
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