«True and fair view» aus englischer Sicht
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Die Bezeichnung «true and fair view» wird in der Bundesrepublik Deutschland häufig stellvertretend für die Übersetzung der Generalnorm der 4. EG-(Bilanz-)Richtlinie in das deutsche Rechnungslegungsrecht gebraucht. Dabei herrscht weitgehende Unsicherheit über die (originäre) Bedeutung dieser Generalnorm der Rechnungslegung. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wird anhand der Beantwortung dreier Fragen, die sich auf das Verhältnis der Generalnorm zu den allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätzen, zu Bilanzierungswahlrechten und zu speziellen Vorschriften des Gesetzes beziehen, gezeigt, daß die «true and fair view» - Forderung in England ein «overriding principle» darstellt. Ferner werden die Gründe für eine solche Stellung der Generalnorm aufgezeigt, d.h. es wird die hinter diesem Konzept stehende Zielsetzung beleuchtet, und neben Informationen über im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland abweichende Bilanzierungstechniken in England wird die Ableitung des konkreten Inhalts der Generalnorm dargestellt.
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