Transparenz bei Medienintermediären
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Suchmaschinen und Soziale Netzwerke wie Google und Facebook nehmen über die Selektion, Anordnung und Präsentation von Inhalten in Suchergebnislisten und Newsfeeds Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung. Mit einem neuen Medienstaatsvertrag sollen sogenannte Medienintermediäre daher einer Meinungsvielfaltsregulierung unterstellt werden, die durch die Medienanstalten beaufsichtigt wird. Dies ist ein europaweit einzigartiger Ansatzpunkt.
Die geplante Regulierung umfasst neben einem Diskriminierungsverbot vor allem die Verpflichtung der Anbieter zu mehr Transparenz. Medienintermediäre sollen für den Nutzer verständlich und leicht auffindbar darlegen, aufgrund welcher Kriterien die Sortierung von Inhalten erfolgt.
Im Auftrag der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat Prof. Dr. Rolf Schwartmann von der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht dieses Rechtsgutachten erstellt. Damit liegt erstmals ein Gutachten vor, das sich im Detail mit den medienregulatorischen Fragen von Transparenzvorgaben für Medienintermediäre unter Zugrundelegung eines neuen Medienstaatsvertrags beschäftigt.
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