Topik und Rhetorische Rechtstheorie
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Im Jahre 1953 erschien die Abhandlung «Topik und Jurisprudenz» von Theodor Viehweg. Danach bildet die Topik als eine von der Rhetorik entwickelte Technik des Problemdenkens ein konstitutives Element des juristischen Denkens. Diese These war in den 50er und 60er-Jahren Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen. Dann wurde sie weitgehend für erledigt erklärt. Indes läßt sich zeigen, daß die Rezeption Viehwegs und der Verlauf der Debatte von Fehldeutungen und Missverständnissen bestimmt wurden, die sich teilweise bis heute fortgesetzt haben. Recht verstanden kommt dem Ansatz Viehwegs und der durch ihn begründeten Rhetorischen Rechtstheorie noch immer eine eigenständige Berechtigung zu.
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