Theorie und Lebenswirklichkeit
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Die Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehört zu den bedeutendsten Epochen der deutschen Zivilrechtsgeschichte. Bereits in den Reichstagsdebatten zum Entwurf des BGB im Jahr 1896 war es vor allem die SPD-Reichstagsfraktion, die mit ihren Änderungsanträgen zum Eherecht die Diskussion über verschiedene Eheverständnisse und über die aus diesen folgende Forderung bzw. Ablehnung der Vorherrschaft des Ehemannes in der Ehe aufkommen ließ. Fast sämtliche ihrer Änderungsanträge wurden damals abgelehnt. Es sollte bis weit in das 20. Jahrhundert dauern, bis die von der SPD-Reichstagsfraktion und mit ihr von den Frauenbewegungen geforderte Gleichheit von Frau und Mann in der Ehe gesetzlich umgesetzt wurde. Der vorliegende Band geht über die Darstellung der sozialdemokratischen Rechtsforderungen hinaus auf innerparteiliche Konflikte sowie die besondere Situation der Ehepartner in der Arbeiterklasse ein. Die Auswertung der Diskussion über eine mögliche Zusammenarbeit zwischen der proletarischen und den verschiedenen Flügeln der bürgerlichen Frauenbewegung rückt das Verhältnis der beiden Bewegungen in ein neues Licht.
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