The Responsibility to Protect? Die humanitäre Intervention im völkerrechtlichen Kontext
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 2, 0, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Völkerrecht in einer globalisierten Welt, 25 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor allem seit Ende des Kalten Krieges ist ein rapider Anstieg innerstaatlicher Konflikte zu verzeichnen1, die oft durch massive Menschenrechtsverletzungen wie Völkermord oder systematische Vertreibungen gekennzeichnet sind. Damit verbunden ist eine steigende Bereitschaft der Weltgemeinschaft, diesem Treiben nicht tatenlos zuzuschauen, sondern notfalls mit militärischer Gewalt in derartige Konflikte einzugreifen um weiteres Leid zu verhindern. Die Vereinten Nationen haben daher, obwohl dafür keine eindeutige Rechtsgrundlage existiert, im Laufe der neunziger Jahre mehrere derartige Interventionen, für die sich der Begriff der "Humanitären Intervention" etabliert hat, durchgeführt. [...] Die Intention dieser Arbeit ist es daher, zu klären, ob ein militärischer Eingriff zum Schutz der grundlegenden Menschenrechte vor dem Hintergrund der derzeitigen Völkerrechtslage als legal angesehen werden kann oder eben nicht. Dabei soll vor allem untersucht werden, ob und unter welchen Umständen auch vom Sicherheitsrat nicht autorisierte Interventionen wie im Fall Kosovo völkerrechtlich zulässig sein können. Für die Klärung dieser Frage ist es unumgänglich, zunächst eine allgemeingültige Begriffsdefinition vorzunehmen. Schließlich wird der Terminus der Humanitären Intervention häufig in verschiedensten Kontexten verwendet und es ist äußerst unklar, was genau damit gemeint ist. Im Anschluss sollen diejenigen völkerrechtlichen Grundlagen untersucht werden, die im Zusammenhang mit dem Konzept der Humanitären Intervention von zentraler Bedeutung sind, und die in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen. Dabei handelt es auf der einen Seite um die beiden Grundsätze des Gewalt- und des Interventionsverbotes und auf der anderen Seite um den völkerrechtlichen Status der Menschenrechte und ihres Schutzes. Den Schwerpunkt dieser Arbeit bildet die Untersuchung der derzeitigen Völkerrechtslage in Bezug auf die Humanitäre Intervention. Hier sollen beide Arten der Intervention, mit und ohne Mandat, hinsichtlich ihrer völkerrechtlichen Zulässigkeit erforscht werden. Im letzten Teil sollen schließlich Kriterien aufgestellt werden, nach denen Humanitäre Interventionen, unabhängig davon, ob sie völkerrechtlich legal sein mögen oder nicht, zukünftig ablaufen müssen, um zumindest eine gewisse Legitimität zu erhalten.
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