Temperaturkontrolle mittels Einstech-Infrarot-Thermometer (Unterweisung Einzelhandelskaufmann/-frau)
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Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2017 im Fachbereich AdA Kaufmännische Berufe / Verwaltung, Note: 1, IHK für München und Oberbayern, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Auszubildende muss nach der Unterweisung in der Lage sein, das Einstech-Infrarot-Thermometer selbstständig zu bedienen: Gerät ein- und ausschalten, Temperaturkontrolle mittels Infrarotmessung und Einstechfühler durchführen können, Oberflächen und Kerntemperatur messen können. Er muss die richtige Handhabung des Thermometers kennen und anwenden können. Darüber hinaus muss der Auszubildende die gesetzlichen Temperaturgrenzwerte sowohl kennen, als auch beurteilen können.
Der Auszubildende kann selbstständig eine Stichproben-Temperaturkontrolle mittels eines Einstech-Infrarot-Thermometers durchführen und das Ergebnis auch beurteilen.
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