Teilzeitarbeit
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Antworten auf alle Fragen zur Teilzeitarbeit
Der Autor behandelt alle Ansprüche auf Verringerung der Arbeitszeit ausführlich und leicht verständlich. Zahlreiche Beispiele und Übersichten veranschaulichen die Darstellung. Kurzinformationen und praktische Tipps helfen dem Leser, konkrete Fragestellungen besser einzuordnen und sich in der individuellen Situation zurechtzufinden.
Noch mehr Flexibilität für Beschäftigte: die Brückenteilzeit
Zum 1.1.2019 hat der Gesetzgeber den allgemeinen Teilzeitanspruch mit der Einführung der Brückenteilzeit aufgewertet. Dieser kann nun zeitlich befristet für die Dauer von einem bis zu fünf Jahren geltend gemacht werden. Das sichert dem Arbeitnehmer die Rückkehr zur vormaligen (Voll-)Arbeitszeit. Die 4. Auflage geht auf die Änderungen ein.
Der Anspruch auf Arbeitszeitverringerung, Elternteilzeit oder Pflegeteilzeit nach dem TzBfG
Besondere Lebenssituationen, insbesondere Erziehung von Kindern, Pflege von Angehörigen oder allgemeines soziales Engagement, können mit einer vollberuflichen Beschäftigung kollidieren. Eine Möglichkeit zur Lösung solcher Interessenkonflikte bietet die Teilzeitarbeit.
Nicht immer gelingt es aber den Arbeitsvertragsparteien, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Um die vom Gesetzgeber erwünschte Teilzeitbeschäftigung realisieren zu können, gewährt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Beschäftigten in bestimmten Fällen einen gesetzlichen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Verringerung der Arbeitszeit, sog. Teilzeitansprüche. Hierzu zählen der allgemeine Teilzeitanspruch, der grundsätzlich jedem Arbeitnehmer zusteht, sowie Teilzeitansprüche während der Elternzeit, Pflegezeitphasen sowie für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen