Tatverleugnung und Strafrestaussetzung
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Der Autor widmet sich der Frage, welche Auswirkungen eine Tatverleugnung auf die Verhaltensvorhersage im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB hat. In einer ersten, von rechtlichen Vorgaben unabhängigen Betrachtung wird die kriminalprognostische Aussagekraft einer Tatverleugnung untersucht, was gleichzeitig Anlass für eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Prognosepraxis ist. Deren Grundprobleme und Beurteilungsgrenzen werden herausgearbeitet und Lösungsvorschlägen zugeführt, die insbesondere die notwendige Harmonisierung von Standardisierung und Individualisierung betreffen. Es resultieren allgemein nutzbare Prognosevorgaben, zugleich wird deutlich, dass weder eine Tatverleugnung, noch irgendein anderer Einzelumstand als solcher eine Einschätzung künftiger Gefährlichkeit vorzugeben vermag.
Bei einer zusätzlichen Berücksichtigung rechtlicher Anweisungen für die Entlassungsprognose erweist sich das Verhältnis von Rechts- und Erfahrungswissenschaft als ausgleichsfähiges Nebeneinander mit wechselseitigem Nutzen. So regt die Prognostik beispielsweise eine Präzisierung der Rechtskraftwirkung an, um objektiven und von vornherein vorhersehbaren Verbesserungen der Beurteilungsmöglichkeiten durch Zeitablauf Rechnung zu tragen, Überlegungen zum Zweifelssatz wiederum tragen zur Eingrenzung des Erkenntnisproblems bei Prognosen bei. Auch liefert Rechtsdogmatik prognostisches Wissen bis hin zu verfassungsrechtlichen Vorgaben, von denen auch moderne Prognostik in überraschender Weise zu profitieren vermag.
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