Tätigkeitsbedingungen und Selbstbilder von Prüfungsausschußmitgliedern
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Seitens des Bundesinstituts für Berufsbildung wird darauf hingewiesen, daß sich über die pädagogische Wirksamkeit von Prüfungen im allgemeinen trefflich streiten lasse, die Ergebnisse dieses Systemstreits seien allzu häufig detaillierte Erörterungen vorgefaßter Meinungen. Selten werde jedoch im konkreten Fall ergründet, ob eine Prüfung die Funktionen, die ihr zugewiesen werden, tatsächlich auch erfülle. Die vorliegende empirische Untersuchung setzte sich deshalb das Ziel, am konkreten Fall Probleme der Prüfungspraxis zu analysieren - ob nämlich die Prüfungsausschußmitglieder der Industrie- und Handelskammer, welchen der Verfasser selbst «angehört», für ihre Prüfertätigkeit überhaupt hinreichend sachkundig und geeignet sind, um Abschlußprüfungen im Sinne der beruflichen Praxis funktional durchführen zu können und von welchen «Gründen» dies letztlich abhängt.
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