Tacitus und Plutarch (Classic Reprint)
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Excerpt from Tacitus und PlutarchSupremz's, sind in rebus ez'as exfosuz'mus.sich also, wenn auch erst spat, an seinem Neffen erfüllt. Auf den ersten Blick scheint es durchaus einleuchtend, dafs wir es bei jener Otho zugeschriebenen Mahnung mit nichts anderem zu thun haben als einem caiicinium ex eventu und zwingend ist die Folgerung Nissens, dafs wegen der wörtlichen Übereinstimmung zwischen Plutarch und Tacitus dieses voticinium auf ihren gemeinsamen Gewährsmann zurückgeführt werden mufs. Allein bei einer genaueren Betrachtung namentlich der Plutarchstelle, wo offenbar die ursprüngliche Fassung von Othos Rede vorliegt, kann man hinsichtlich des ersten Punktes doch zu einer anderen Auffassung gelangen. Otho sucht seinem Neffen Mut einzusprechen: jener habe keine Veranlassung Vitellius zu fürchten, dessen Mutter, Gattin und Kindern er selbst, Otho, die gröfste Fürsorge habe angedeihen lassen, auch habe er grade deshalb von einer Adoption des jungen Mannes Abstand genommen, um ihn nicht im Fall einer Niederlage in sein Unglück mit hinein zu ziehen, daran schliefst sich dann der Rat , wire émäad-éo19ac namänaoc 3, ufire ayar , win/1011858111, ö'n Kafoaga 198701! É'oy_eg. Der Gedanke ist zugespitzt, im Grunde aber will Otho allerdings sagen, sein Neffe solle sich hüten in irgend einer Weise das Mifstrauen der Machthaber wachzurufen. Indessen diese Warnung ergibt sich doch so natürlich aus dem Vorausgeschickten, sie lag auch angesichts des Schicksals, das Otho selbst Galbas Adoptivsöhne Piso bereitet hatte, in der Erinnerung an die Rücksichtslosigkeit und Grausamkeit, mit der frühere Kaiser unter den Gliedern des julisch-claudischen Hauses aufgeräumt hatten, so nahe, dafs man wirklich nicht genötigt ist ein vaticiniunz ex evenin anzunehmen. Ich bin überzeugt, wäre nicht zufällig durch Sueton die Nachricht vom Tode des Salvius Cocceianus erhalten, kein Mensch würde an jenen Abschiedsworten Othos Anstofs genommen oder mehr dahinter gesucht haben als den Ausdruck einer aus den thatsächlichen Verhältnisse-n ganz naturgemäfs sich ergebenden Besorgnis. Dabei ist es gleichgiltig, ob Otho jene Worte wirklich gesprochen hat oder nicht: sind sie ihm auch erst, worauf der scharf zugespitzte Ausdruck schliefsen lafst, von einem Geschichtschreiber in den Mund gelegt worden, so braucht dieser keineswegs von dem Späteren Eintreffen des von Otho Befürchteten gewufst zu haben. Somit entbehrt die von Nissen vorgetragene Ansicht, der eben in jenen Worten Othos eine von dem jüngeren Plinius in die Geschichte seines Oheims hineingetragene Anspielung auf das Ende des Salvius Cocceianus und dem gemäfs einen Beweis für die von ihm behauptete Überarbeitung jenes Werkes durch den Herausgeber erblickt, der Begründung. Überdies macht Lange (de Tacito Plutarchi auctore S. 44) auf eine Schwierigkeit aufmerksam, in welche Nissen mit dieser Behauptung geführt wird. Hätte in der That der jüngere Plinius das Geschichtswerk seines Oheims überarbeitet, so wäre es das erste für den vorsichtigen und strebsamen jungen Mann gewesen, wie Nissen selbst sagt, etwaige Verstöfse gegen den regierenden Kaiser in jedem Falle nach dem zwingenden Gebote der Selbsterhaltung zu streichen. Aber mufste es nicht als der allerschlimmste Verstofs angesehen werden, wenn er eine solche Anspielung noch obendrein hinzugefügt hätte? Demnach würden wir die Herausgabe des Geschichtswerkes nicht etwa, wie Nissen denkt, in die erste Hälfte von Domitians Regierung setzen können, wir wären vielmehr genötigt, dieselbe bis in die Zeit Nervas und Traians hinauszurücken, mithin in eine Zeit, die von dem Erscheinen von Tacitus Historien nur durch wenige Jahre getrennt war. Dann müfste allerdings der enge Anschlufs an diesen Gewährsmann die schwersten Bedenken erwecken. Eine weitere Spur der Überarbeitung der Bücher a fine.
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